TÜV / HU / AU
Die HU (Hauptuntersuchung) ist eine Reglung des Gesetzgebers um das Unfallrisiko durch technische Mängel zu reduzieren.
Dabei dient die Untersuchung dem Erkennen von Gefahren für den Fahrer, sowie anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Abgasuntersuchung "AU" ist seit Januar 2010 in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Bestandteil der Hauptuntersuchung
- Für Pkw-Besitzer ab der 2. HU alle zwei Jahre vorgeschrieben.
- Neuwagen 36 Monate bis zur ersten HU
- Fahrzeuge die zur Personenbeförderung dienen müssen jährlich geprüft werden